Kassenleistungen
Ihr Weg zur Therapie
Die logopädische Behandlung ist ein Teil der gesetzlich geregelten medizinischen Grundversorgung und bedarf einer ärztlichen Heilmittelverordnung (Rezept).
Diese kann von Ihrem Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen oder Hausarzt ausgestellt werden und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich an eine logopädische Praxis Ihrer Wahl zu wenden.
Die Kosten für geleistete Therapieeinheiten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse zum jeweils gültigen Kassensatz übernommen.
Die Zuzahlungsregelung für Erwachsene gilt auch für die Logopädie: pro Verordnung wird ein Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus eine Pauschale von € 10.- verlangt. Ihre Zuzahlung leiten wir an die Krankenkasse weiter. Haben Sie bereits Zuzahlungen von 2% – als chronisch Kranke/r 1% – Ihres Brutto-Jahreseinkommens geleistet, können Sie bei Ihrer Kasse eine Befreiung beantragen.
Privatpatienten erhalten von uns eine Kostenvereinbarung und einen Kostenvoranschlag, der von der Kasse genehmigt werden sollte.